42 B42 Aktuell

Bürgerantrag · B42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze

Ein Lkw-Durchfahrtsverbot, das seit 1992 gilt – und nicht durchgesetzt wird

In Fahrtrichtung Neuwied fehlt seit über 30 Jahren die Beschilderung. Beantragt sind Beschilderung, regelmäßige Kontrollen und Nachtauflagen für Ausnahmegenehmigungen.

Private Informationsseite eines Anwohners, der den Antrag mit eingereicht hat. Der Stand des Verfahrens wird hier dokumentiert.

68 dB(A) nachts 129 Gebäude in Leutesdorf untersucht 107 über dem Richtwert

Über diese Seite

Private, nicht-kommerzielle Informationsseite eines Anwohners der Ortsdurchfahrt Leutesdorf, der den Antrag mit eingereicht hat. Keine Seite der Kreisverwaltung Neuwied, der Verbandsgemeinde Bad Hönningen oder des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz. Hinweise auf Fehler an news@b42aktuell.de – Korrekturen werden gekennzeichnet.

Zuletzt aktualisiert: 04.11.2026

Der Schwerlastverkehr auf der B42 belastet die Anwohnerinnen und Anwohner entlang des Rheinufers seit Jahren – besonders nachts. Obwohl ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 t besteht, wird es in Fahrtrichtung Neuwied nicht durchgesetzt, weil die Beschilderung seit Jahren fehlt. Deshalb wurde bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf konkrete Maßnahmen gestellt. Auf dieser Seite wird der Stand des Verfahrens dokumentiert.

Was der Antrag fordert

Der Antrag richtet sich an die Kreisverwaltung Neuwied – Straßenverkehrsbehörde – und stützt sich auf § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Verbindung mit den Lärmschutz-Richtlinien-StV.

Der Antrag stützt sich zusätzlich auf § 47d Abs. 6 in Verbindung mit § 47 Abs. 6 BImSchG: Die in Lärmaktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen sind durch die zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung durchzusetzen. Der Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Bad Hönningen spricht sich in Kapitel 1.3 für die Beibehaltung des Lkw-Verbots aus.

  1. 01

    Das Verbot bekannt machen

    Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen auch in Fahrtrichtung Neuwied und damit die Beendigung der bisherigen Duldungspraxis.

  2. 02

    Nachtauflagen für Ausnahmegenehmigungen

    Bestehende und künftige Ausnahmen nach § 46 StVO nur mit der Auflage, dass Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr zulässig sind, soweit betrieblich zwingend erforderlich.

  3. 03

    Bestehende Ausnahmen überprüfen

    Prüfung, ob die Voraussetzungen eines atypischen Einzelfalls jeweils fortbestehen, und Mitteilung, wie viele Ausnahmegenehmigungen derzeit erteilt sind.

  4. 04

    Regelmäßige Kontrollen

    Kontrollen der Einhaltung des Durchfahrverbots in Abstimmung mit der Polizei, insbesondere zur Nachtzeit.

  5. 05

    Akteneinsicht und Umweltinformationen

    Einsicht in den Vorgang „Durchfahrtsverbot B 42“, insbesondere in die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen und den dabei angelegten Prüfmaßstab.

Hinzu kommen ein Hilfsantrag auf erneute Entscheidung und die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Der vollständige Antrag umfasst sechs Seiten.

Nicht Gegenstand des Antrags
  • Tempo 30 – Die Geschwindigkeitsbeschränkung wurde unabhängig von diesem Antrag angeordnet.
  • Sperrung der B42 – Die Straße ist eine wichtige Verbindung und soll es bleiben.
  • Ausschluss des Regionalverkehrs – Der Antrag ändert nichts am Geltungsbereich des bestehenden Verbots von 1992, sondern nur an seiner Bekanntmachung und Durchsetzung.
  • Ausschluss von Lieferungen an Betriebe vor Ort – Es ist nicht das Ziel, hier ansässige Betriebe von Zustellungen oder Abholungen abzuschneiden. Der Antrag richtet sich gegen Lkw, die den Ort ohne Ziel vor Ort nur durchfahren. Wie Ausnahmen im Einzelfall geregelt werden, entscheidet die Kreisverwaltung.

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Was gemessen wurde

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat im September 2024 die Beurteilungspegel an 129 Gebäuden der Ortsdurchfahrt Leutesdorf nach RLS-19 ermittelt. Maßstab sind die Richtwerte nach Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Für die übrigen Abschnitte der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze liegt keine vergleichbare Untersuchung vor.

Beurteilungspegel an 129 Gebäuden der Ortsdurchfahrt Leutesdorf

Geltende Richtwerte nachts: 60 dB(A) im Wohngebiet, 62 dB(A) im Mischgebiet.

Tags Nachts
Überschreitungen
107 von 129 Gebäuden
Maximum
68 dB(A)
Mittelwert
64,2 dB(A)

107 von 129 untersuchten Gebäuden der Ortsdurchfahrt Leutesdorf überschreiten den für sie geltenden Richtwert; der höchste Pegel beträgt 68 dB(A), der Mittelwert 64,2 dB(A).

Für die untersuchte Ortsdurchfahrt Leutesdorf liegen keine Bebauungspläne vor. Die Art der baulichen Nutzung wurde in Anlehnung an den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bad Hönningen gewählt. Die je Gebäude angesetzten Richtwerte folgen dieser Einstufung.

107 von 129 untersuchten Gebäuden der Ortsdurchfahrt Leutesdorf überschreiten nachts den für sie geltenden Richtwert.

Nachts liegen die Beurteilungspegel an zahlreichen Gebäuden oberhalb der von der Rechtsprechung anerkannten Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von etwa 60 dB(A). Der Antrag leitet daraus eine qualifizierte Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO ab.

Gebiet und Zeitraum
Gemessen
Richtwert
Rest nach Tempo 30
Differenz
Bewertung
Wohngebiet, nachts 67 dB(A) 60 dB(A) ca. 65 dB(A) +5,0
Richtwert überschritten
Mischgebiet, nachts 68 dB(A) 62 dB(A) ca. 66 dB(A) +4,0
Richtwert überschritten
Wohngebiet, tags 73 dB(A) 70 dB(A) ca. 70 dB(A) ±0,0
Richtwert ausgeschöpft
Mischgebiet, tags 74 dB(A) 72 dB(A) ca. 71 dB(A) −1,0
Richtwert eingehalten

Was Tempo 30 bewirkt

bis zu −2,2 dB(A) nachts

Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist bereits angeordnet. Der Erläuterungsbericht rechnet mit einer Minderung von bis zu 2,9 dB(A) am Tag und bis zu 2,2 dB(A) in der Nacht. Rechnerisch blieben an den am stärksten belasteten Gebäuden 65 bis 66 dB(A) in der Nacht; der jeweils geltende Nachtrichtwert wäre damit weiterhin um 4 bis 5 dB(A) überschritten. Diese Werte setzen voraus, dass die Beschränkung eingehalten wird; Messungen dazu liegen nicht vor.

Tempo 30 wurde unabhängig von diesem Antrag angeordnet und gilt bereits. Der Antrag betrifft eine andere Maßnahme: die Bekanntmachung und Durchsetzung des bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots.

Der Landesbetrieb Mobilität weist im Erläuterungsbericht darauf hin, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sich auf noch nicht durchgeführte Lärmsanierungsmaßnahmen auswirken kann, etwa durch Wegfall der Förderfähigkeit.

Die Lastzüge verdreifachen sich nachts

8,5 bis 9,2 % nachts

Die Fahrzeuggruppe Lkw2 nach RLS-19 – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge – verdreifacht sich nachts: von 2,7 bis 2,9 Prozent am Tag auf 8,5 bis 9,2 Prozent. Der Schwerverkehr insgesamt, Lkw1 und Lkw2 zusammen, wächst im selben Zeitraum von rund 6,2 auf rund 14 Prozent. Bei dann nur noch 114 bis 116 Kfz pro Stunde prägen diese Fahrzeuge den nächtlichen Beurteilungspegel, für den zugleich ein um 10 dB(A) strengerer Richtwert gilt.

Quelle: Erläuterungsbericht zur schalltechnischen Untersuchung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz nach RLS-19, „Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen – B 42 Ortsdurchfahrt Leutesdorf“, September 2024, Kapitel 2 und 5 sowie beigefügte Ergebnislisten.

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Wie es dazu kam

  1. 1990

    Untersuchung einer Ortsumgehung

    Für eine Ortsumgehung Leutesdorf werden mehrere Trassen geprüft: drei weiträumige Nordumgehungen sowie eine bahnparallele Variante südlich der bestehenden B 42.

    Quelle: Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Projekt B42n-G10-RP

  2. 1992

    Durchfahrverbot angeordnet

    Für Lkw über 7,5 t zwischen Neuwied und der Landesgrenze. In Fahrtrichtung Bonn ist es beschildert, in Fahrtrichtung Neuwied nicht.

  3. 2016

    Bundesverkehrswegeplan 2030

    Die Ortsumgehung Leutesdorf (Bahnparallele) wird im Bedarfsplan 2030 mit dem Status „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geführt. Eine Umsetzung im Zeitraum bis 2030 ist damit nicht vorgesehen.

    Quelle: Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Projekt B42n-G10-RP

  4. Juli 2024

    Lärmaktionsplan

    Der Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Bad Hönningen spricht sich in Kapitel 1.3 ausdrücklich für die Beibehaltung des Lkw-Verbots aus.

  5. September 2024

    Schalltechnische Untersuchung

    Der LBM Rheinland-Pfalz ermittelt nach RLS-19 die Beurteilungspegel an 129 Gebäuden der Ortsdurchfahrt Leutesdorf.

  6. 5. Juli 2026

    Anfrage an die Kreisverwaltung

    Anfrage an die Kreisverwaltung Neuwied zum Stand des Lkw-Durchfahrtsverbots auf der B 42.

  7. 30. Juli 2026

    Auskunft der Behörde

    Die Anordnung von 1992 besteht fort. Mangels Beschilderung in Fahrtrichtung Neuwied ist sie dort nicht bekannt gemacht, die Befahrung wird geduldet.

  8. 10. August 2026

    Antrag eingereicht

    Der Antrag auf Bekanntmachung und Durchsetzung des Lkw-Durchfahrtsverbots, datiert auf den 7. August 2026, wird am 10. August 2026 persönlich bei der Kreisverwaltung Neuwied eingereicht.

  9. 17. August 2026

    Erste Rückmeldung der Kreisverwaltung

    Die Kreisverwaltung bestätigt den Eingang des Antrags am 10. August und die Weiterleitung an die betroffenen Stellen am 11. August. Sie teilt Zahlen zu den erteilten Ausnahmegenehmigungen mit und bietet Termine zur Akteneinsicht an.

  10. 25. August 2026

    Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung

    Die mit dem Antrag beantragte Akteneinsicht in den Vorgang „Durchfahrtsverbot B 42" wird wahrgenommen. Rund 1.650 Seiten werden digitalisiert; die Auswertung läuft.

  11. Oktober 2026

    Verkehrszählung des LBM in Leutesdorf

    Der LBM Rheinland-Pfalz führt eine Verkehrszählung in der Ortsdurchfahrt Leutesdorf durch.

  12. 29. Oktober 2026

    Erinnerung an die Kreisverwaltung Neuwied

    Erinnerung an die Kreisverwaltung Neuwied. Antwort vom selben Tag: Die Bearbeitung werde noch einige Wochen dauern.

  13. 2. November 2026

    Ergänzende Hinweise an die Kreisverwaltung Neuwied.

    Der Kreisverwaltung Neuwied – Straßenverkehrsbehörde wurden ergänzende Hinweise zum Antrag vom 7. August 2026 übermittelt. Neue Anträge sind damit nicht verbunden; die Entscheidung über den Antrag steht aus.

  14. 4. November 2026

    Weitere Akteneinsicht angeboten und angenommen

    Die Kreisverwaltung Neuwied teilt mit, dass die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO digital in einem Fachverfahren geführt werden und die Hauptakte zum Antrag derzeit zusammengestellt wird. Sie bietet eine weitere Akteneinsicht an, bei der auch Ausnahmegenehmigungen am Rechner erläutert werden können. Die Antragsteller nehmen das Angebot am selben Tag an und bitten um Einsicht in einzelne Genehmigungsbescheide sowie um eine Übersicht der erteilten Genehmigungen.

  15. 10. November 2026

    Ablauf der Drei-Monats-Frist

    Der Antrag bittet unter Hinweis auf § 75 VwGO um Bescheidung innerhalb von drei Monaten nach Eingang.

    noch 2 Tage

Meldungen

Kreisverwaltung bietet weitere Akteneinsicht an

Die Kreisverwaltung stellt die Hauptakte zum Verfahren zusammen und hat eine weitere Akteneinsicht angeboten, einschließlich eines Einblicks in die Ausnahmegenehmigungen.

Mit Mitteilungen vom 4. November 2026 hat die Kreisverwaltung Neuwied erklärt, dass die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO inzwischen digital in einem Fachverfahren geführt werden. Die Hauptakte zum Antrag werde derzeit zusammengestellt; sobald sie vollständig sei, werde eine weitere Akteneinsicht ermöglicht. Dabei könnten auch Ausnahmegenehmigungen am Rechner erläutert werden.

Nach Angaben der Kreisverwaltung gibt es für die Ausnahmegenehmigungen keinen Papierordner; sie waren daher nicht Teil der am 25. August 2026 eingesehenen Akten. Die Überprüfung der Ausnahmegenehmigungen und Nachtauflagen für Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO sind Teil des Antrags vom 7. August 2026. Die Antragsteller haben das Angebot am 4. November 2026 angenommen und zugleich um Einsicht in einzelne Genehmigungsbescheide sowie um eine Übersicht der erteilten Genehmigungen gebeten.

Ein Termin für die Akteneinsicht steht noch nicht fest. Ob und wann eine Entscheidung über den Antrag ergeht, ist derzeit offen.

Quellen: Mitteilungen der Kreisverwaltung Neuwied vom 4. November 2026; Schreiben der Antragsteller vom 4. November 2026.

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Verkehrszählung des LBM in Leutesdorf

Der LBM Rheinland-Pfalz hat im Oktober 2026 den Verkehr in Leutesdorf gezählt. Der Kreisverwaltung Neuwied wurden ergänzende Hinweise zum Antrag übermittelt; eine Entscheidung steht aus.

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat im Oktober 2026 eine Verkehrszählung in der Ortsdurchfahrt Leutesdorf an der B42 durchgeführt. Am 2. November 2026 sind der Kreisverwaltung Neuwied – Straßenverkehrsbehörde ergänzende Hinweise zum Antrag vom 7. August 2026 übermittelt worden.

Am Verfahrensstand ändert das nichts: Der Antrag vom 7. August 2026 ist weiterhin bei der Kreisverwaltung Neuwied anhängig. Zähldaten des LBM werden auf dieser Seite nicht wiedergegeben.

Ob und wann eine Entscheidung ergeht, ist derzeit offen.

Quelle: Schreiben an die Kreisverwaltung Neuwied vom 2. November 2026.

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