Chronik
Alle Stationen des Verfahrens in zeitlicher Reihenfolge, älteste zuerst.
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1990
Untersuchung einer Ortsumgehung
Für eine Ortsumgehung Leutesdorf werden mehrere Trassen geprüft: drei weiträumige Nordumgehungen sowie eine bahnparallele Variante südlich der bestehenden B 42.
Quelle: Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Projekt B42n-G10-RP
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1992
Durchfahrverbot angeordnet
Für Lkw über 7,5 t zwischen Neuwied und der Landesgrenze. In Fahrtrichtung Bonn ist es beschildert, in Fahrtrichtung Neuwied nicht.
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2016
Bundesverkehrswegeplan 2030
Die Ortsumgehung Leutesdorf (Bahnparallele) wird im Bedarfsplan 2030 mit dem Status „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geführt. Eine Umsetzung im Zeitraum bis 2030 ist damit nicht vorgesehen.
Quelle: Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Projekt B42n-G10-RP
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Juli 2024
Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Bad Hönningen spricht sich in Kapitel 1.3 ausdrücklich für die Beibehaltung des Lkw-Verbots aus.
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September 2024
Schalltechnische Untersuchung
Der LBM Rheinland-Pfalz ermittelt nach RLS-19 die Beurteilungspegel an 129 Gebäuden der Ortsdurchfahrt Leutesdorf.
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5. Juli 2026
Anfrage an die Kreisverwaltung
Anfrage an die Kreisverwaltung Neuwied zum Stand des Lkw-Durchfahrtsverbots auf der B 42.
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30. Juli 2026
Auskunft der Behörde
Die Anordnung von 1992 besteht fort. Mangels Beschilderung in Fahrtrichtung Neuwied ist sie dort nicht bekannt gemacht, die Befahrung wird geduldet.
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10. August 2026
Antrag eingereicht
Der Antrag auf Bekanntmachung und Durchsetzung des Lkw-Durchfahrtsverbots, datiert auf den 7. August 2026, wird am 10. August 2026 persönlich bei der Kreisverwaltung Neuwied eingereicht.
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17. August 2026
Erste Rückmeldung der Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung bestätigt den Eingang des Antrags am 10. August und die Weiterleitung an die betroffenen Stellen am 11. August. Sie teilt Zahlen zu den erteilten Ausnahmegenehmigungen mit und bietet Termine zur Akteneinsicht an.
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25. August 2026
Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung
Die mit dem Antrag beantragte Akteneinsicht in den Vorgang „Durchfahrtsverbot B 42" wird wahrgenommen. Rund 1.650 Seiten werden digitalisiert; die Auswertung läuft.
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Oktober 2026
Verkehrszählung des LBM in Leutesdorf
Der LBM Rheinland-Pfalz führt eine Verkehrszählung in der Ortsdurchfahrt Leutesdorf durch.
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29. Oktober 2026
Erinnerung an die Kreisverwaltung Neuwied
Erinnerung an die Kreisverwaltung Neuwied. Antwort vom selben Tag: Die Bearbeitung werde noch einige Wochen dauern.
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2. November 2026
Ergänzende Hinweise an die Kreisverwaltung Neuwied.
Der Kreisverwaltung Neuwied – Straßenverkehrsbehörde wurden ergänzende Hinweise zum Antrag vom 7. August 2026 übermittelt. Neue Anträge sind damit nicht verbunden; die Entscheidung über den Antrag steht aus.
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4. November 2026
Weitere Akteneinsicht angeboten und angenommen
Die Kreisverwaltung Neuwied teilt mit, dass die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO digital in einem Fachverfahren geführt werden und die Hauptakte zum Antrag derzeit zusammengestellt wird. Sie bietet eine weitere Akteneinsicht an, bei der auch Ausnahmegenehmigungen am Rechner erläutert werden können. Die Antragsteller nehmen das Angebot am selben Tag an und bitten um Einsicht in einzelne Genehmigungsbescheide sowie um eine Übersicht der erteilten Genehmigungen.
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10. November 2026
Ablauf der Drei-Monats-Frist
Der Antrag bittet unter Hinweis auf § 75 VwGO um Bescheidung innerhalb von drei Monaten nach Eingang.
noch 2 Tage