Die Kreisverwaltung Neuwied hat sich am 17. August 2026 erstmals zum Antrag vom 7. August 2026 geäußert. Nach ihrer Auskunft ist der Antrag am 10. August dort eingegangen und wurde am 11. August mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an die betroffenen Stellen und Behörden weitergeleitet.
Zu den Ausnahmegenehmigungen vom Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 t teilt die Kreisverwaltung mit, dass im Jahr 2024 rund 360, im Jahr 2025 rund 46 und im Jahr 2026 rund 57 Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Da die Genehmigungen in der Regel für drei Jahre erteilt würden, befahren nach dieser Rechnung maximal etwa 450 Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung die B42. Die Kreisverwaltung führt in demselben Schreiben aus, dass alle diese Lkw die entlang der B42 ansässigen Betriebe andienen und damit die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen.
Zum Antrag auf Akteneinsicht teilt die Kreisverwaltung mit, dass zwei Aktenordner vorliegen, die nach Absprache eingesehen werden können, und bittet um Rückmeldung zu gewünschten Terminen. Termine wurden vorgeschlagen.
Die übrigen Punkte des Antrags werden nach Angaben der Kreisverwaltung in ihrer Gesamtheit beziehungsweise durch den jeweiligen Fachbereich zu prüfen sein. Ob eine abschließende Rückmeldung innerhalb von drei Monaten möglich ist, könne derzeit nicht abgesehen werden; die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, falls das Verfahren aufgrund seines Umfangs mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Der weitere Verfahrensstand wird hier dokumentiert.
Ergänzung vom 28.08.2026: Mit Antwortschreiben vom 18. August 2026 wurde die Kreisverwaltung um einen Zwischenbescheid mit konkretem Entscheidungsdatum sowie um vorab ergehende Teilbescheide zu Antragspunkten ohne weitere Behördenbeteiligung gebeten.
Quelle: Schreiben der Kreisverwaltung Neuwied vom 17. August 2026; Antwortschreiben vom 18. August 2026.